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Zur Geschichte des "Schweizerpsalms” oder
Wie ein Kirchenlied zur Nationalhymne wurde
Sommer 1841. Der Urner Priester und Komponist Alberik Zwyssig(1808-1854) weilt
bei seinem Bruder im Hof St. Carl, einem stattlichen Patrizierhaus vor den Toren von Zug. Von seinem Zürcher Bekannten Leonhard Widmer (1809-1867) - einem Musikverleger, Journalist und Liederdichter - erhält er
einen patriotischen Liedtext zur Vertonung zugeschickt. Er wählt den Messgesang auf den Psalmtext "Diligam te Domine" (Ich will Dich lieben, Herr), den er 1835 für eine Pfarrinstallations-Feier komponiert
hat, als er Stiftskapellmeister des Klosters Wettingen war. Die Anpassungen des neu zu unterlegenden Widmerschen Textes führen bis in den Herbst des Jahres 1841. Schließlich, "am Abend des Cäcilientages,
Montag, den 22. November 1841, zu St. Carl im 1. Stock in der Stube gegen See und Stadt hin" probt Zwyssig mit vier Zuger Stadtbürgern zum ersten Mal seinen "Schweizerpsalm" (nach einem Bericht von
Oberstleutnant Franz Uttinger, der den ersten Bass sang). Bereits 1843 erschien das neue Vaterlandslied im "Festheft der Zürcher
Zofinger für die Feier der Aufnahme Zürichs 1351 in den Schweizerbund". (Der Zofingerverein ist die älteste schweizerische Studentenverbindung.) Im gleichen Jahr wurde es am Eidgenössischen Sängerfest in Zürich
vorgetragen und vom Publikum mit Begeisterung aufgenommen. Bei den Männerchören wurde der "Schweizerpsalm" schnell heimisch, dank Übersetzungen auch bald in den romanischen Sprachgebieten, und umrahmte
häufig patriotische Feiern. Die zahlreichen Vorstöße zwischen 1894 und 1953, dieses Lied zur offiziell gültigen Nationalhymne zu erklären, lehnte der Bundesrat - die Schweizer Regierung - jedoch ab; denn eine
Nationalhymne solle nicht durch ein behördliches Dekret eingeführt, sondern vom Volk durch den regelmäßigen Gebrauch frei gewählt werden. In der Tat existierte als Repräsentationsgesang für politische und
militärische Anlässe ein anderes Lied, das gleichermaßen populär war wie der "Schweizerpsalm": "Rufst Du mein Vaterland" dürfte auch noch heute einigen im Gedächtnis sein. Der Text wurde auf der
englischen Hymnenmelodie "God save the King (Queen)" gesungen. Das führte im Laufe des 20. Jahrhunderts, als die internationalen Kontakte stark zunahmen, zu mitunter peinlichen Situationen beim Abspielen
der melodisch gleichklingenden Nationalhymnen Englands und der Schweiz! 1961 beschloss daher der
Bundesrat, der "Schweizerpsalm", eine rein schweizerische und unverwechselbare Schöpfung, habe provisorisch als offizielle schweizerische Nationalhymne zu gelten. Nach dreijähriger Probezeit sprachen sich
zwölf Kantone zugunsten des "Schweizerpsalms" aus, während sieben für eine verlängerte Probezeit plädierten, und nicht weniger als sechs das Lied als Staatssymbol ablehnten. Trotz des zwiespältigen
Ergebnisses wurde 1965 die vorläufige Anerkennung des "Schweizerpsalms" als Nationalhymne bestätigt, diesmal unbefristet. Das Provisorium ließ der Bundesrat erst 10 Jahre später fallen, ohne jedoch eine
spätere neue Wendung auszuschließen. In der Folgezeit gingen auch mehrere Vorschläge für einen neuen Nationalgesang in Bern ein. Dem "Schweizerpsalm" stand jedoch nach wie vor keine andere Komposition
gegenüber, die auch nur annähernd so viele Stimmen auf sich vereinigen konnte. So erklärte denn schließlich der Bundesrat am 1.April 1981 den "Schweizerpsalm" ohne Wenn und Aber als Nationalhymne der
Eidgenossenschaft, mit der Begründung, er sei "ein rein schweizerisches Lied,würdig und feierlich, so wie eine Großzahl unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger sich eine Landeshymne wünschen".
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